Schutzkonzept Pfarrverband Unterschleißheim

Stand: Dezember 2025, Version 02
Geltungsbereich: Dieses Schutzkonzept gilt für alle Pfarreien, Einrichtungen, Angebote und Veranstaltungen des Pfarrverbands Unterschleißheim sowie für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen.

Die Verantwortung für das Schutzkonzept liegt bei der Leitung des Pfarrverbands.
Kontakt derzeit über das Pfarrbüro des Pfarrverbands Unterschleißheim

Ansprechperson im Pfarrverband:
Frau Klinghart
(erste Anlaufstelle bei Fragen, Hinweisen oder Unsicherheiten) – (Telefonnummer wird noch ergänzt)
Kontakt über das Pfarrbüro des Pfarrverbands Unterschleißheim


1. Grundsätzliches

Zweck dieses Schutzkonzeptes ist es, bereits im Vorfeld jeden Missbrauch durch gezielte Prävention zu verhindern.
In unserer Verantwortung liegt der Schutz der Würde und Integrität von Kindern, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.

Miteinander achtsam leben heißt das Leitmotiv unserer Präventionsarbeit.

Darum wollen wir in unserem Pfarrverband alle Möglichkeiten ausschöpfen, um aufzuklären, zu sensibilisieren und mögliche Gefahren zu erkennen.
Ziel der präventiven Arbeit ist es, eine Kultur des Respekts, der Wertschätzung und eine Haltung der Achtsamkeit zu etablieren, die die Einhaltung von gebotener Nähe und Distanz nachhaltig fördert. Kirchliche Einrichtungen und Veranstaltungen sollen sichere Orte sein, an denen Übergriffe und Missbrauch keinen Platz haben und sich Kinder und Jugendliche vertrauensvoll, aber auch mit Kritik an uns wenden können.

Kommt es dennoch zu Grenzverletzungen oder Übergriffen, muss ohne Rücksicht auf das Ansehen oder die Stellung der betroffenen Person eingeschritten werden. Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist, egal wo er passiert, ein Verbrechen und muss als solches erkannt und geahndet werden.

Im Mittelpunkt aller präventiven Maßnahmen steht ein von Respekt und Empathie geprägter persönlicher Umgang.

Unsere primäre Aufgabe als Pfarrverband gegenüber den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen ist es, Kirche zu einem sicheren Ort zu machen, an dem sie ihre Talente entfalten, für das Leben gestärkt werden und ihren Glauben vertiefen können.


2. Begriffsdefinitionen

Grenzverletzungen
Grenzverletzungen im Sinne der Präventionsordnung sind Handlungen, die unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit liegen. Sie beschreiben ein einmaliges unangemessenes Verhalten, das sowohl geplant als auch unbeabsichtigt geschehen kann.
Persönliche Grenzen können sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Diese individuelle Unterschiedlichkeit gilt es zu achten und zu respektieren. Entscheidend ist es, die Signale von Kindern oder Jugendlichen wahrzunehmen und angemessen darauf zu reagieren.

Sexuelle Übergriffe
Sexuelle Übergriffe geschehen nicht aus Versehen, sondern mit Absicht. Sie unterscheiden sich von Grenzverletzungen durch Massivität und/oder Häufigkeit. Dazu zählen alle Formen sexueller Handlungen oder Annäherungen, zu denen Personen gedrängt, genötigt oder gezwungen werden.

Sexueller Missbrauch
Sexueller Missbrauch ist jede sexualisierte Handlung, die unter Ausnutzung von Macht, Autorität oder Abhängigkeit erfolgt. Dieses Ungleichgewicht spielt bei sexualisierten Handlungen an Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen immer eine Rolle.
Wer seine Position ausnutzt, macht sich strafbar.


3. Pastorale Bereiche mit persönlichem Kontakt

Kinder- und Jugendarbeit / Ministrant:innenarbeit
Kinder und Jugendliche werden nicht alleine in private Räume mitgenommen. Notwendige Einzelgespräche finden in öffentlich zugänglichen Räumen statt, die Vertraulichkeit ermöglichen.
Beim Ankleiden liturgischer Gewänder wird das Einverständnis eingeholt.
Bei Erste-Hilfe-Maßnahmen begleitet eine zweite Person das Kind oder den/die Jugendliche:n.

Seelsorgliche Gespräche und Beichtgespräche
Diese finden in zugänglichen Räumen statt. Ein angemessener Abstand wird eingehalten. Berührungen erfolgen grundsätzlich nicht.
Bei der Beichte wird vor dem Auflegen der Hände das Einverständnis eingeholt.

Ausflüge, Zeltlager, Fahrten
Fahrten werden von weiblichen und männlichen Begleitpersonen betreut. Schlafräume sind getrennt. Kinder schlafen nicht allein mit einer Betreuungsperson.
Bei individuellem Betreuungsbedarf wird eine zweite Person hinzugezogen.

Krankenpastoral
Berührungen erfolgen achtsam und möglichst nach Einverständnis der betroffenen Person oder eines Angehörigen.


4. Medien

Soziale Netzwerke
Freundschaften zwischen Seelsorgenden / Gruppenleitenden und Kindern oder Jugendlichen über soziale Netzwerke werden nicht angenommen.

Messenger-Dienste / Online-Kommunikation
Diese dienen ausschließlich organisatorischen Zwecken.


5. Selbstauskunft, Selbstverpflichtung und Führungszeugnis

Alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen werden zur Abgabe einer Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung verpflichtet.
Personen ab 16 Jahren mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Die Zuständigkeit für die Anforderung und Prüfung der Gültigkeit der Führungszeugnisse liegt im Pfarrbüro bei Frau Veronika Kramheller.

Wie beantrage ich ein Führungszeugnis?

  • Antragsformular zur Beantragung eines kostenlosen Führungszeugnisses für ehrenamtlich Tätige in der Pfarrei abholen
  • Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses bei der Meldebehörde (Antragsformular der Pfarrei und ein gültiger Pass oder Personalausweis sind mitzubringen).
  • Erweitertes Führungszeugnis wird Ihnen vom Bundesamt für Justiz zugeschickt
  • Erweitertes Führungszeugnis im Original (nicht älter als drei Monate) unter Angabe der Pfarrei und Ihrer Aufgabe mit einem Vermerk „vertraulich“ verschicken an:
    Erzbischöfliches Ordinariat München
    Stabsstelle – Stelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch
    Postfach 330360
    80063 München
  • Erweitertes Führungszeugnis sowie eine Bescheinigung darüber, dass es keine einschlägigen Einträge gibt, wird zurückgeschickt
  • Diese Bescheinigung der Pfarrei vorlegen

Die Mitarbeit in folgenden Gruppierungen im Pfarrverband Unterschleißheim erfordert ein Führungszeugnis:

  • Betreuende der Ministranten
  • Leitung und Betreuende des Kinder- / Jugendchors bzw. -band
  • Leiter/innen der Firm- und Erstkommunionvorbereitung
  • Regelmäßige Betreuende bei Kinder- und Jugendgruppen
  • Betreuende bei Übernachtungen sowie Kinder- und Jugendfreizeiten/-fahrten / Ausflügen
  • Organisatoren/innen von Tagesveranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen oder schutz- und hilfsbedürftigen Erwachsenen

6. Was tun bei Verdacht auf Missbrauch?

Wenn dir etwas auffällt oder du ein ungutes Gefühl hast, wende dich bitte zuerst an:

Frau Klinghart
Ansprechperson im Pfarrverband
Kontakt über das Pfarrbüro des Pfarrverbands Unterschleißheim

Alternativ oder zusätzlich kannst du dich jederzeit an externe, unabhängige Ansprechpersonen wenden.

Richtet sich der Verdacht gegen eine/n haupt- oder ehrenamtliche/n Mitarbeiter/in der Erzdiözese München und Freising, ist eine der unabhängigen Ansprechpersonen (Missbrauchsbeauftragten) Frau Dipl. Psych. Kirstin Dawin, Frau Dipl.-Soz.päd. Ulrike Leimig und Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Miebach zu informieren. Deren Kontaktdaten finden Sie im Anhang.

Kontaktdaten der externen Missbrauchsbeauftragten:

Dipl. Psych. Kirstin Dawin
St. Emmeramweg 39
85774 Unterföhring
Telefon: 089 / 20041763
E-Mail: K.Dawin@gmx.de

Dr. jur. Martin Miebach
Pacellistraße 4
80333 München
Telefon: 0174 / 3002647
Mail: miebach@blaum.de

Dipl.-Soz.päd. Ulrike Leimig
Postfach 42
82441 Ohlstadt
Telefon: 0 88 41 / 6 76 99 19
Mobil: 01 60 / 8 57 41 06
E-Mail: ULeimig@missbrauchsbeauftragte-muc.de

7. Weiterführende Informationen und Kontaktdaten

Generelle Informationen des Erzbistums:
https://www.erzbistum-muenchen.de/im-blick/missbrauch-und-praevention

Handreichung für Ehrenamtliche
https://www.erzbistum-muenchen.de/im-blick/missbrauch-und-praevention/praeventionsarbeit/Ehrenamtliche

Fachstellen

Bitte wende dich im Bedarfsfall gerne an die Stabsstelle zur Prävention von sexualisierter Gewalt und Grenzüberschreitungen an Minderjährigen und schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen:

Lisa Dolatschko-Ajjur
Stabsstellenleiterin
Telefon: 0160 / 96 34 65 60
LDolatschkoAjjur@eomuc.de

Christine Stermoljan
Stabsstellenleiterin
Telefon: 01 70 / 2 24 56 02
CStermoljan@eomuc.de


8. Weiterentwicklung

Dieses Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.

Missbrauchsbeauftragte: Monika Klinghardt

Stand Dezember 2025, Version 02