Schutzkonzept Pfarrverband Unterschleißheim

Stand: 28. Januar 2026, Version 3.1
Gültig ab 01. Februar 2026
Geltungsbereich: Dieses Schutzkonzept gilt für alle Pfarreien, Einrichtungen, Angebote und Veranstaltungen des Pfarrverbands Unterschleißheim sowie für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen.

Die Verantwortung für das Schutzkonzept liegt bei der Leitung des Pfarrverbands.
Kontakt über das Pfarrbüro des Pfarrverbands Unterschleißheim

Ansprechperson im Pfarrverband:
Frau Klinghardt, Tel. 089-321 84 80
(erste Anlaufstelle bei Fragen, Hinweisen oder Unsicherheiten)

1. Grundsätzliches – Haltung und Auftrag

Zweck dieses Schutzkonzeptes ist es, bereits im Vorfeld jeden Missbrauch durch gezielte Prävention zu verhindern.

In unserer Verantwortung als Pfarrverband liegt der Schutz der Würde, der Integrität und der persönlichen Grenzen von Kindern, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen. Dieser Schutzauftrag ergibt sich aus unserem christlichen Selbstverständnis ebenso wie aus unserer pastoralen Verantwortung.

Miteinander achtsam leben ist das Leitmotiv unserer Präventionsarbeit.

Darum wollen wir im Pfarrverband Unterschleißheim alle Möglichkeiten ausschöpfen, um aufzuklären, zu sensibilisieren und mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen. Ziel der präventiven Arbeit ist es, eine Kultur des Respekts, der Wertschätzung und der Achtsamkeit zu fördern, die die Einhaltung einer angemessenen Nähe und Distanz nachhaltig unterstützt.

Kirchliche Einrichtungen, Angebote und Veranstaltungen sollen sichere Orte sein. Sie sollen Räume bieten, in denen sich Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene angenommen, respektiert und geschützt fühlen. Gleichzeitig sollen sie ermutigt werden, sich bei Unsicherheiten, Grenzverletzungen oder Kritik vertrauensvoll an verantwortliche Personen zu wenden.

Kommt es dennoch zu Grenzverletzungen, Übergriffen oder Missbrauch, wird ohne Rücksicht auf das Ansehen oder die Stellung der betroffenen Person gehandelt. Sexueller Missbrauch ist ein schweres Unrecht und ein Verbrechen, das konsequent benannt, unterbunden und aufgearbeitet werden muss.

Im Mittelpunkt aller präventiven Maßnahmen steht ein von Respekt, Empathie und Verantwortung geprägter Umgang miteinander. Unsere Aufgabe als Pfarrverband ist es, Kirche als einen Ort erfahrbar zu machen, an dem Menschen ihre Begabungen entfalten, Vertrauen entwickeln und ihren Glauben in Sicherheit leben können.

2. Zielgruppe und Geltungsbereich

Dieses Schutzkonzept gilt für alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden des Pfarrverbandes Unterschleißheim sowie für alle Personen, die im Auftrag oder im Rahmen der Angebote des Pfarrverbandes tätig sind.

Es umfasst sämtliche pastoralen, liturgischen, sozialen und organisatorischen Tätigkeiten, bei denen Kontakte zu:

  • Kindern und Jugendlichen
  • schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen

bestehen oder entstehen können.

Das Schutzkonzept ist verbindlich und bildet die Grundlage für das gemeinsame Handeln im Pfarrverband.

2.1 Ansprechperson im Pfarrverband Unterschleißheim

Die erste Anlaufstelle bei Fragen, Hinweisen, Unsicherheiten oder Beobachtungen im Zusammenhang mit Grenzverletzungen, Übergriffen oder sexualisierter Gewalt ist:

Frau Monika Klinghardt
Ansprechperson und Missbrauchsbeauftragte im Pfarrverband
Telefon: 089 – 321 84 80

Die Kontaktaufnahme kann vertraulich erfolgen. Frau Klinghardt unterstützt bei der Einordnung von Beobachtungen und informiert über weitere Schritte und Meldewege.

3. Begriffsdefinitionen

Grenzverletzungen

Grenzverletzungen im Sinne der Präventionsordnung sind Handlungen, die unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit liegen. Sie beschreiben ein einmaliges oder situationsbedingtes unangemessenes Verhalten, das sowohl unbeabsichtigt als auch bewusst erfolgen kann.

Persönliche Grenzen sind individuell verschieden. Diese Unterschiede gilt es wahrzunehmen, zu respektieren und zu achten. Entscheidend ist dabei, die Signale der betroffenen Person ernst zu nehmen und angemessen darauf zu reagieren.

Grenzverletzungen können Anlass sein, das eigene Verhalten zu reflektieren, anzusprechen und zu korrigieren.

Sexuelle Übergriffe

Sexuelle Übergriffe geschehen nicht zufällig, sondern absichtlich. Sie unterscheiden sich von Grenzverletzungen durch ihre Intensität, Wiederholung oder Zielgerichtetheit.

Dazu zählen alle Formen sexualisierter Annäherung, Berührung, Sprache oder Handlung, zu denen eine Person gedrängt, genötigt oder manipuliert wird. Beispiele hierfür sind vermeintlich zufällige körperliche Berührungen, sexualisierte Kommentare oder Bemerkungen über die körperliche Entwicklung.

Sexuelle Übergriffe dienen häufig dazu, Grenzen zu testen und Abhängigkeiten auszunutzen.

Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch bezeichnet jede sexualisierte Handlung, die unter Ausnutzung von Macht, Autorität oder Abhängigkeit erfolgt. Dieses Machtungleichgewicht ist bei sexualisierten Handlungen an Kindern, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen stets gegeben.

Nutzt eine erwachsene Person, der Kinder, Jugendliche oder Schutzbefohlene anvertraut sind – beispielsweise im pastoralen, pädagogischen oder ehrenamtlichen Kontext – ihre Position aus, um sexuelle Handlungen vorzunehmen oder zu initiieren, handelt es sich um strafbares Verhalten.

4. Präventionsverständnis des Pfarrverbandes

Prävention bedeutet für den Pfarrverband Unterschleißheim mehr als die Vermeidung von Grenzverletzungen. Sie umfasst eine Haltung der Achtsamkeit, Transparenz und Verantwortung im täglichen Miteinander.

Präventionsarbeit beinhaltet:

  • die bewusste Gestaltung von Beziehungen
  • klare Strukturen und Zuständigkeiten
  • Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeitenden
  • die Bereitschaft, hinzusehen und zu handeln

Prävention ist eine gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten und wird als fortlaufender Prozess verstanden.

5. Pastorale Handlungsfelder und Schutzmaßnahmen

Die nachfolgenden Regelungen konkretisieren das Präventionsverständnis des Pfarrverbandes für die unterschiedlichen pastoralen Tätigkeitsbereiche. Sie dienen der Orientierung und Handlungssicherheit für alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden.

5.1 Kinder- und Jugendarbeit / Ministrantinnen- und Ministrantenarbeit

Kinder und Jugendliche stehen in besonderer Weise unter dem Schutz des Pfarrverbandes. Ihr Wohlergehen hat in allen Angeboten oberste Priorität.

  • Kinder und Jugendliche werden von Seelsorgerinnen und Seelsorgern sowie von Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern nicht alleine in private oder abgeschlossene Räume mitgenommen.
  • Sollte ein Einzelgespräch notwendig sein, findet dieses in öffentlich zugänglichen Räumen statt (z. B. Pfarrbüro, Gruppenräume), die Einsehbarkeit ermöglichen und gleichzeitig Vertraulichkeit wahren.
  • Beim Anziehen liturgischer Gewänder wird vor jeder Hilfestellung das Einverständnis des Kindes oder Jugendlichen eingeholt.
  • Benötigt ein Kind oder Jugendlicher während eines Gottesdienstes Erste Hilfe oder besondere Zuwendung, wird grundsätzlich eine zweite erwachsene Person hinzugezogen.

Ziel ist es, Nähe transparent zu gestalten und Situationen zu vermeiden, in denen Unsicherheit oder Abhängigkeit entstehen könnten.

5.2 Seelsorgliche Gespräche und Beichtgespräche

Seelsorgliche Begleitung erfordert Vertrauen, Sensibilität und Respekt vor der persönlichen Grenze des Gegenübers.

  • Beichtgespräche finden in der Regel im Beichtstuhl oder in anderen zugänglichen Räumen statt.
  • Gleiches gilt für seelsorgliche Gespräche mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.
  • Zwischen den Gesprächspartnern wird ein angemessener räumlicher Abstand eingehalten.
  • Körperliche Berührungen, auch als Zeichen des Trostes, werden grundsätzlich vermieden.
  • Vor der sakramentalen Lossprechung wird das Einverständnis des Kindes oder der jugendlichen Person eingeholt, sofern eine Handauflegung vorgesehen ist.
  • Planbare Einzelgespräche finden möglichst während der Bürozeiten in offiziellen Räumen der Pfarrei statt.

5.3 Ausflüge, Freizeiten, Zeltlager und Fahrten

Bei Fahrten und Freizeiten gelten besondere Schutzmaßnahmen:

  • Jede Fahrt wird nach Möglichkeit von weiblichen und männlichen Begleitpersonen begleitet.
  • Teilnehmende schlafen geschlechtergetrennt in voneinander abgetrennten Räumen.
  • Kinder schlafen nicht alleine mit einer Betreuungsperson in einem Raum.
  • Benötigt ein Kind ausnahmsweise individuelle Betreuung (z. B. bei Krankheit oder emotionaler Belastung), wird stets eine zweite Betreuungsperson hinzugezogen.
  • Die Versorgung von Mädchen erfolgt in der Regel durch weibliche Betreuungspersonen, die Versorgung von Jungen durch männliche Betreuungspersonen. Akute Notfälle können hiervon abweichende Entscheidungen erfordern.

5.4 Nicht-sakramentale Feiern im Umfeld der Krankenpastoral

In der Kranken- und Sterbebegleitung kann körperliche Nähe Teil des pastoralen Handelns sein.

  • Berührungen, etwa das Halten der Hand, erfolgen achtsam und situationsgerecht.
  • Wenn möglich, wird das Einverständnis der betroffenen Person oder eines Angehörigen eingeholt.
  • Die Würde und Selbstbestimmung der begleiteten Person stehen stets im Vordergrund.

6. Umgang mit Medien und digitaler Kommunikation

6.1 Soziale Medien

Freundschaften oder private Kontakte zwischen haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitenden und Kindern oder Jugendlichen über soziale Netzwerke (z. B. Facebook, Instagram) werden grundsätzlich nicht angenommen oder gepflegt.

6.2 Messenger-Dienste und Online-Kommunikation

  • Messenger-Dienste wie WhatsApp oder vergleichbare Kommunikationsplattformen werden ausschließlich für organisatorische Zwecke genutzt.
  • Private oder persönliche Inhalte werden nicht ausgetauscht.
  • Gruppenkommunikation wird der Einzelkommunikation vorgezogen, um Transparenz zu gewährleisten.

7. Selbstauskunft, Selbstverpflichtung und erweitertes Führungszeugnis

Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden des Pfarrverbandes sind verpflichtet, die Selbstauskunft sowie die Verpflichtungserklärung der Erzdiözese München und Freising abzugeben.

Darüber hinaus müssen alle haupt- und ehrenamtlichen Personen ab 16 Jahren, die regelmäßig Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen haben, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Die Zuständigkeit für die Anforderung und Prüfung der Gültigkeit der Führungszeugnisse liegt bei den Pfarrbüros der jeweiligen Pfarreien.

7.1 Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses

  • Abholung des Antragsformulars zur kostenlosen Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich Tätige in der Pfarrei
  • Beantragung bei der zuständigen Meldebehörde unter Vorlage des Antragsformulars sowie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Zusendung des erweiterten Führungszeugnisses durch das Bundesamt für Justiz
  • Weiterleitung des Führungszeugnisses im Original (nicht älter als drei Monate, Vermerk „vertraulich“) an das Erzbischöfliche Ordinariat München
  • Rücksendung einer Bescheinigung über das Ergebnis an die Pfarrei
  • Vorlage dieser Bescheinigung im Pfarrbüro

7.2 Tätigkeiten mit Führungszeugnispflicht

Ein erweitertes Führungszeugnis ist erforderlich für:

  • Betreuende der Ministrantinnen und Ministranten
  • Leitungen und Betreuende des Kinder- und Jugendchores bzw. der Band
  • Verantwortliche der Firm- und Erstkommunionvorbereitung
  • Regelmäßige Betreuende von Kinder- und Jugendgruppen
  • Betreuende bei Übernachtungen, Freizeiten, Fahrten und Ausflügen
  • Verantwortliche für Tagesveranstaltungen mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen

8. Risikoanalyse und Schutzfaktoren

Im Rahmen der Präventionsarbeit hat der Pfarrverband Unterschleißheim seine pastoralen Tätigkeitsfelder daraufhin betrachtet, in welchen Situationen besondere Nähe entsteht, Abhängigkeiten gegeben sind oder ein erhöhtes Risiko für Grenzverletzungen bestehen kann.

Als potenziell risikobehaftete Situationen wurden insbesondere identifiziert:

  • Einzelkontakte in seelsorglichen oder pädagogischen Kontexten
  • Begleitung von Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in emotional belastenden Situationen
  • Übernachtungen und mehrtägige Veranstaltungen
  • Digitale Kommunikation ohne unmittelbare soziale Kontrolle

Gleichzeitig wurden folgende Schutzfaktoren benannt:

  • Transparente räumliche und organisatorische Strukturen
  • Klare Regeln für Nähe und Distanz
  • Die Anwesenheit mehrerer verantwortlicher Personen
  • Sensibilisierte und geschulte Mitarbeitende
  • Niedrigschwellige Ansprech- und Beschwerdemöglichkeiten

Diese Risikoanalyse wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben.

9. Zuständigkeiten und Verantwortung

Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung dieses Schutzkonzeptes trägt der leitende Pfarrer des Pfarrverbandes Unterschleißheim.

Zur Sicherstellung der Präventionsarbeit wird eine Präventionsbeauftragte oder ein Präventionsbeauftragter benannt. Diese Person ist insbesondere zuständig für:

  • die Koordination und Begleitung der Präventionsarbeit
  • die Weitergabe von Informationen zu Schulungen und Fortbildungen
  • die Unterstützung bei Fragen zu Grenzverletzungen und Prävention
  • die Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes

Die Kontaktdaten der zuständigen Personen werden im Pfarrverband bekannt gemacht.

Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden sind verpflichtet, dieses Schutzkonzept zu kennen, einzuhalten und aktiv zur Umsetzung beizutragen.

Frau Monika Klinghardt ist als Ansprechperson und Missbrauchsbeauftragte des Pfarrverbands Unterschleißheim benannt. Die Benennung sowie die Aktualität der Kontaktdaten werden regelmäßig überprüft.

10. Schulung und Qualifizierung

Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, die mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen arbeiten, nehmen an den vorgesehenen Präventionsschulungen der Erzdiözese München und Freising teil.

Ziel der Schulungen ist:

  • die Sensibilisierung für Grenzverletzungen, Übergriffe und Machtmissbrauch
  • die Stärkung der persönlichen Handlungssicherheit
  • die Kenntnis von Meldewegen und Unterstützungsangeboten

Die Teilnahme an Schulungen wird dokumentiert.

11. Vorgehen bei Verdacht auf Grenzverletzung, Übergriff oder Missbrauch

Bei einem Verdacht auf Grenzverletzung, sexuellen Übergriff oder Missbrauch gilt folgendes Vorgehen:

  • Wahrnehmungen und Beobachtungen ernst nehmen
  • Ruhe bewahren und besonnen handeln
  • Keine eigenen Ermittlungen durchführen
  • Gespräche nicht konfrontativ führen
  • Zeitnah Kontakt zu den benannten Ansprechpersonen aufnehmen. Die Ansprechpersonen umfassen sowohl die Ansprechperson im Pfarrverband als auch die externen, unabhängigen Ansprechpersonen.

Der Schutz der betroffenen Person hat oberste Priorität. Entscheidungen erfolgen stets unter Berücksichtigung der geltenden kirchlichen und staatlichen Vorgaben.

Wenn dir etwas auffällt oder du ein ungutes Gefühl hast, kannst du dich an die Ansprechperson im Pfarrverband wenden.

Unabhängig davon oder ergänzend kann jederzeit direkt Kontakt zu den externen, unabhängigen Ansprechpersonen aufgenommen werden.

12. Ansprechpersonen und Meldewege

12.1 Ansprechperson im Pfarrverband (erste Anlaufstelle)

Frau Monika Klinghardt
Ansprechperson und Missbrauchsbeauftragte im Pfarrverband Unterschleißheim
Telefon: 089 – 321 84 80

Sie ist erste Anlaufstelle bei Fragen, Hinweisen oder Unsicherheiten.
Unabhängig davon kann jederzeit direkt Kontakt zu den externen, unabhängigen Ansprechpersonen aufgenommen werden.

12.2 Externe unabhängige Ansprechpersonen

Richtet sich der Verdacht gegen eine haupt- oder ehrenamtliche Person der Erzdiözese München und Freising, sind die unabhängigen Ansprechpersonen (frühere Benennung: Missbrauchsbeauftragte) zu informieren:

Dipl.-Psych. Kirstin Dawin
St.-Emmeram-Weg 39, 85774 Unterföhring
Telefon: 089 / 200 41 763
E-Mail: KDawin@missbrauchsbeauftragte-muc.de

Dipl.-Soz.päd. Ulrike Leimig
Postfach 42, 82441 Ohlstadt
Telefon: 0 88 41 / 6 76 99 19
Mobil: 01 60 / 8 57 41 06
E-Mail: ULeimig@missbrauchsbeauftragte-muc.de

Dr. jur. Martin Miebach
Tengstraße 27 / III, 80798 München
Telefon: 0174 / 300 26 47
Fax: 089 / 95 45 37 13-1
E-Mail: MMiebach@missbrauchsbeauftragte-muc.de

https://www.erzbistum-muenchen.de/unterstuetzung-fuer-betroffene/ansprechpersonen

Darüber hinaus steht die Stabsstelle zur Prävention von sexualisierter Gewalt der Erzdiözese München und Freising als Fachstelle zur Verfügung.

Darüber hinaus steht die Stabsstelle zur Prävention von sexualisierter Gewalt der Erzdiözese München und Freising als Fachstelle zur Verfügung.

13. Beschwerde- und Rückmeldewege

Der Pfarrverband Unterschleißheim stellt sicher, dass Hinweise, Beschwerden oder Rückmeldungen zu Grenzverletzungen oder unangemessenem Verhalten ernst genommen werden.

Beschwerden können mündlich oder schriftlich erfolgen und werden vertraulich behandelt. Ziel ist es, Betroffene zu stärken und eine Kultur des Hinschauens zu fördern.

14. Dokumentation und Datenschutz

Alle im Zusammenhang mit Prävention, Intervention, Schulung und Meldungen stehenden Informationen werden vertraulich behandelt und gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen dokumentiert und aufbewahrt.

Der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten wird jederzeit gewahrt.

15. Qualitätssicherung und Weiterentwicklung

Dieses Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, insbesondere:

  • bei personellen Veränderungen
  • bei neuen pastoralen Angeboten
  • nach relevanten Vorkommnissen

Die Weiterentwicklung erfolgt in Abstimmung mit der Präventionsstelle der Erzdiözese München und Freising.

16. Inkraftsetzung

Dieses Schutzkonzept gilt ab dem 01.02.2026.

Es ist für alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden verbindlich.


Missbrauchsbeauftragte im Pfarrverband Unterschleißheim: Monika Klinghardt
Telefon 089-321 84 80

Stand Januar 2026, Version 3.1 – gültig ab 01. Februar 2026


Weiterführende Informationen und Kontaktdaten

Generelle Informationen des Erzbistums:
https://www.erzbistum-muenchen.de/im-blick/missbrauch-und-praevention

Handreichung für Ehrenamtliche
https://www.erzbistum-muenchen.de/im-blick/missbrauch-und-praevention/praeventionsarbeit/Ehrenamtliche

Fachstellen

Auch hier kannst du dich melden im Bedarfsfall, gerne an die Stabsstelle zur Prävention von sexualisierter Gewalt und Grenzüberschreitungen an Minderjährigen und schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen:

Lisa Dolatschko-Ajjur
Stabsstellenleiterin
Telefon: 0160 / 96 34 65 60
LDolatschkoAjjur@eomuc.de

Christine Stermoljan
Stabsstellenleiterin
Telefon: 01 70 / 2 24 56 02
CStermoljan@eomuc.de